Alle setzen aufs Landesgutachten
Auch wenn die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen gemeinsam mit dem Entsorger Remex bereits das Schreckenszenario von Produktionsstillständen im Münsterland an die Wand gemalt hatte: Für das Umweltministerium steht offenbar noch nicht fest, dass die von der Remex geplante Abfalldeponie der Klasse 1 in Rödder zwingend erforderlich ist.
Im IHK-Wirtschaftsspiegel war jüngst zu lesen, dass „der Druck“ in Richtung Genehmigung der Deponie zunehme, da es im Münsterland derzeit keine einzige solche Deponie für weniger gefährlichen Abfall mehr gebe. Daher dränge dieser gering belastete Abfall derzeit auf die Deponien der Klasse II, die eigentlich für höher belastete Abfälle reserviert seien.
Einstweilen hat Umweltminister Johannes Remmel den Druck aus dem Genehmigungsverfahren für die Deponie in Rödder herausgenommen: Per Erlass hat sein Ministerium den Kreis Coesfeld gebeten, vorerst keine Entscheidung zu treffen. Das Land wolle prüfen, ob eine NRW-weite Bedarfsanalyse für derartige Deponien in Auftrag gegeben werden soll.
Für Dr. Ulrike Kalthof von der Remex durchaus ein positives Signal: „Ich begrüße es, dass das Land nun selbst den Bedarf für solche Deponien prüfen lassen will.“ Dass der Bedarf besteht, ist aus ihrer Sicht längst erwiesen. „Wir haben ein entsprechendes Gutachten vorgelegt, und wenn jetzt das Land eine runde Viertel Million Euro in die Hand nimmt, zeigt das doch, wie ernst das Ministerium die Entsorgungsfrage nimmt.“
Sie hätte sich gewünscht, dass ein solches Bedarfsgutachten bereits vor drei oder vier Jahren Klarheit geschaffen hätte. Da das Genehmigungsverfahren zur Deponie in Rödder ohnehin nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen werden könne, geht Kalthof nicht unbedingt davon aus, dass das angekündigte Gutachten auf Landesebene das weitere Genehmigungsverfahren verzögern werde.
Auch Rainer Leiermann, erster Vorsitzender der IG Naturschutz Rödder, begrüßt die Absicht einer landesweiten Bedarfsanalyse: „Bislang liegen ja nur interessengebundene Bedarfsanalysen vor, die natürlich zu einem positiven Ergebnis für eine derartige Deponie kommen müssen.“ Die Initiative aus dem Ministerium werde zu neutraleren Aussagen führen und sei sicher auch ein Ergebnis der vielen Gespräche der Deponiegegner mit Vertretern der Landespolitik.
Der Protest der Bürgerinitiative sei aber nicht in erster Linie durch die Frage des Bedarfs begründet: „Unsere Kritik setzt an anderer Stelle an. Wir streiten uns mit dem Kreis über eine schriftliche Zusage aus dem Jahre 1996.“ Damals hatte die Verwaltung versprochen, auf dem Gelände der ehemaligen Tongrube ein Naturschutzgebiet zu schaffen. Wenn jetzt eine Deponie entstünde, würden die Bürgerrechte mit Füßen getreten, meint Leiermann. Er habe im Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Werner Jostmeier noch einmal deutlich gemacht, dass Politik und Verwaltung in diesem Punkt glaubwürdig und verlässlich bleiben müssten.
VON MARKUS MICHALAK
Quelle: DZonline