Anwohner-Proteste gegen Deponie
Dülmen – Die Dülmener Politik bemüht sich mit Bürgersprechstunden und Infoabenden um eine Versachlichung, die Anwohner laufen Sturm gegen die Pläne: In Dülmen sorgt derzeit das Vorhaben der Coesfelder Firma Remex, auf dem Gelände einer ehemaligen Tongrube in der Bauerschaft Rödder eine Deponie der Klasse I einzurichten, für Wirbel.
Das Unternehmen hat beantragt, 234 Stoffe – vor allem mineralische Abfälle wie Bauschutt – dort einlagern zu wollen. Zudem aber möchte Remex dort auch solchen Abfall deponieren, der als gefährlich beschrieben wird, unter anderem Asbest und Stoffe aus der Abfallaufbereitung. Beantragt waren hier zunächst 125 solcher Abfälle, die später vom Unternehmen auf 34 reduziert worden sind. Nach dem Willen der Kreisverwaltung Coesfeld sollen nun sechs weitere Abfall-Arten gestrichen werden, eine zog das Unternehmen von sich aus zurück.
Genehmigungsbehörde ist der Kreis Coesfeld. Im Kreis-Umweltausschuss hatte der zuständige Abteilungsleiter Dr. Johannes-Gerhard Foppe das Verfahren vorgestellt und dabei betont, dass auf einer Deponie der Klasse I unter bestimmten Auflagen auch als gefährlich eingestufte Stoffe eingelagert werden dürfen. In Rödder wären das maximal zehn Prozent des Gesamtvolumens, was rund 85 000 Kubikmetern entsprechen würde.
Die Kreisverwaltung geht von einem Einzugsgebiet von rund 30 Kilometern für die Deponie aus. Der Bedarf für eine solche Anlage sei da, so Foppe. Auch die Bezirksregierung habe das bestätigt. Derzeit befinde man sich mitten im Verfahren, erläuterte der Leiter des Kreis-Umweltamtes, der Ausgang sei noch offen. Die Genehmigung gehört zum laufendes Geschäft der Verwaltung, entscheiden muss die Politik nichts. Die Stadt Dülmen ist als einer von mehreren Trägern öffentlicher Belange gehört worden, sie hatte sich vor allem aus Sicht des Städtebaus und der Anbindung geäußert.
Ziel der Anwohner ist es, das Verfahren auf den Stand von Anfang Januar, vor der Eingabefrist, zurückzudrehen. Sie werfen dem Kreis vor, dass sie im Vorfeld nicht ausreichend informiert und das Vorhaben verharmlosend dargestellt worden sei. Innerhalb der offiziellen Frist bis Mitte Februar hatte es von privater Seite keine Einwände gegeben.
Die Anwohner haben dadurch ihr Klagerecht verwirkt.
VON KRISTINA KERSTAN
Quelle: DZonline vom 22.06.10