Außerordentliche Mitgliederversammlung
Einladung zu einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung
am 10. Juni 2015 um 19.00 Uhr im Pfarrheim Rödder
Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit lade ich alle Mitglieder der „Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder“ zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Im Januar diesen Jahres haben wir eine Satzung verabschiedet und zwischenzeitlich sind wir als Verein im Vereinsregister eingetragen und dürfen damit das Kürzel e.V. im Vereinsnamen tragen. Allerdings müssen wir noch eine Kleinigkeit für das Finanzamt korrigieren um die Gemeinnützigkeit weiterhin zu behalten. Diese Auflagen erfüllen wir natürlich gerne.
Die Satzungsänderung bedarf jedoch dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung, die auch nur diesen einzigen Tagesordnungspunkt hat.
Einziger Punkt der Tagesordnung: Eine Satzungsänderung im § 13
Der geänderte Text ist in dem jeweils neuen § unterstrichen.
Im Farbdruck ist der geänderte Text zusätzlich in rot dargestellt.
Bisher:
§ 13 Auflösung des Vereins und Verbleib des Vereinsvermögens.
Bei Erreichen oder Wegfall des Zweckes wird die Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder aufgelöst. Das Vereinsvermögen fällt dann an einen gemeinnützigen Verein, der sich den Naturschutz zum Zweck bestimmt hat. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.“
Neu:
§ 13 Auflösung des Vereins und Verbleib des Vereinsvermögens.
Bei Erreichen oder Wegfall des Zweckes wird die Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder e.V. aufgelöst. Das Vereinsvermögen fällt an den Bund für Umweltschutz und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband NRW e.V., In der Fuge 13, 46286 Dorsten.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig (§ 8 Abs. 3).
Ich weise darauf hin, dass an Mitgliederversammlungen nur Vereinsmitglieder teilnehmen dürfen, weil auch nur diese stimmberechtigt sind.
Rainer Leiermann
1. Vorsitzender