BUND-Klage zur Tongrubenverfüllung in Rödder abgewiesen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist vor dem Verwaltungsgericht in Münster mit einer Klage gegen den Kreis Coesfeld gescheitert. Einzelrichter Dr. Jan Neumann wies die Klage am Montag ab. Die richtete sich gegen die 2009 an die Firma Remex erteilte Genehmigung, eine Tongrube in Rödder, auf der nun eine Deponie der Klasse I geplant ist, um 1,20 Meter mehr aufzufüllen, als es eine erste Genehmigung von 1996 vorsah.
In dem Verfahren sei es allein um die Rechtmäßigkeit der Verfüllung gegangen, betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Es gehe nicht um die geplante Deponie. Wenn die Deponie nicht komme, seien die Renaturierungsmaßnahmen, die 1996 festgelegt worden waren, auch nach der Sockelanhebung noch umsetzbar, auch wenn für Kleingewässer teils wieder Aushub anfallen werde. „Für mich wesentlich ist, ob die alten Nebenbestimmungen auch noch durchgeführt werden können, nur auf anderer Höhe.“ Nach Genehmigung von 1996 müsse dies bis spätestens 2016 geschehen.
Gebe es für die Deponie grünes Licht, müsse im Verfahren geklärt werden, wie die wegfallenden Kleingewässer kompensiert werden müssen. „Das ist Sache des Planfeststellungsverfahrens, und gegebenenfalls der Gerichte“, machte Neumann deutlich.
Dem Urteil vorausgegangen war eine über zweistündige mündliche Verhandlung, zu der auch Vertreter der Remex beigeladen waren. Ein Diskussionspunkt waren unter anderem die zeitlichen Vorgaben für die Renaturierungsmaßnahmen. Eine erste Verhandlung war im Januar ohne Urteil zu Ende gegangen. Richter Neumann hatte dabei Zweifel geäußert, ob die Umweltverträglichlichkeits (UVP)-Vorprüfung des Kreises den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Die Prüfung war vom Kreis nachgeholt worden, der zu dem Schluss kam, dass keine UVP notwendig sei (DZ berichtete).
Die Verhandlung in Münster verfolgten auch Vertreter der Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder. „Das Urteil bewertet nur den verwaltungstechnischen Akt der Kreisbehörde Coesfeld zur Restverfüllung der Tongrube“, sagte Hubertus Wolfgang Trippens, Geschäftsführer der IG. „Die damit verbundene aggressive Planung der Deponie wurde in der Verhandlung bedauerlicherweise ausgeblendet“. Die IG wolle sich weiter dagegen wehren, dass statt eines „planfestgestellten und damit schriftlich“ zugesagten Feuchtbiotops eine Deponie entstehe. Trippens zeigte sich nicht überrascht vom Urteil, ebenso wie Dr. Ulrike Kalthof, Geschäftsführerin der Remex. Die Entscheidung des Gerichts habe man so „erwartet und erhofft.“
VON KRISTINA KERSTAN
Quelle: DZonline