Deponie Rödder: Naturschützer klagen gegen Kreis
BUND und Nabu fühlen sich über den Tisch gezogen / Verwaltung will noch nicht Stellung zum Verfahren nehmen
-ds- Kreis Coesfeld. Gegen eine im letzten Frühjahr vom Kreis Coesfeld verfügte Änderungsgenehmigung, mit der ursprünglich geplante Ausgleichsmaßnahmen für eine Tonabgrabung in Dülmen-Rödder gekippt und Voraussetzungen für die Errichtung einer Deponie geschaffen worden sein sollen, ziehen Naturschützer jetzt vor Gericht. Am Freitag hat – federführend – der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband
NRW, Klage gegen den Kreis Coesfeld beim Verwaltungsgericht in Münster eingereicht. Die Kläger wollen erreichen, dass eine Tümpellandschaft für geschützte Tiere und Pflanzen – wie an dieser Stelle ursprünglich geplant – doch noch verwirklicht werden kann und die von der Firma Remex geplante Deponie (30 Meter hoch, acht Hektar groß) verhindert wird.
Die Naturschützer fühlen sich vom Kreis durch Versprechungen, die nun auf einmal nicht mehr eingehalten werden sollen, über den Tisch gezogen. „Als 1994 das Verfüllen der Tongrube 1 mit Boden- und Bauschutt auf Antrag der Firma Remex erfolgen sollte, wurde ein nicht öffentliches wasserrechtliches Verfahren lediglich zur Sohleanhebung nur dadurch rechtlich abgesichert, dass den Naturschutzverbänden ihre Zustimmung abgerungen wurde mit dem Versprechen, aufwändige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in dem Genehmigungsbescheid von 1996 zu verankern“, erläuterte BUND-Vertreterin Claudia Baitinger. 15 Jahre danach ist davon nun keine Rede mehr. Statt der Ausgleichsmaßnahmen soll nur noch Geld fließen, um an anderer Stelle ökologisch „Ersatz“ zu schaffen. „Es ist für uns unbegreiflich, wie eine solche gravierende Änderungs-Genehmigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung quasi als Nacht- und Nebelaktion vom Kreis erteilt wurde“, äußerte sich Dr. Jürgen Baumanns (Kreisvorsitzender des Nabu). „Wir halten es rechtlich für höchst fragwürdig, diese beiden gesetzlichen Vorgaben ins nachgeschaltete Planfeststellungsverfahren zur Errichtung der Deponie zu verlagern, wir wollen unsere Beteiligungsrechte und damit unsern mögliche Verfahrensbeteiligung im letztjährigen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren gerichtlich geklärt wissen“, hob Baitinger hervor.
Dadurch, dass die Genehmigung vom Kreis nicht veröffentlicht wurde, bietet das Gesetz die Möglichkeit einer Klage binnen einer Jahresfrist anstelle von vier Wochen, so dass sie jetzt punktgenau mit dem Genehmigungsverfahren zum Deponiebau zusammenfällt. Das kommt den Naturschutzverbänden nicht ganz ungelegen, da sie die Vorgänge als Teil eines lang vorbereiteten Planes zu Errichtung der Deponie in Rödder ansehen – als „Salamitaktik“ eben. Eines haben die Kläger mit ihrem Gang vor den Kadi schon erreicht: Solange, bis die Verwaltungsrichter entscheiden, erlangt die Änderungsgenehmigung noch keine Rechtskraft.
Auf Nachfrage unserer Zeitung wollte die Kreisverwaltung gestern noch keine Stellung zur Klage des BUND nehmen. „Uns ist die Klageschrift noch nicht zugegangen“, teilte Pressesprecher Christoph Hüsing mit. Wenn sie eintrifft, werde alles „Punkt für Punkt geprüft“.
Quelle: Seite des Kreises Coesfeld in der Dülmener Zeitung vom 10.11.10