Die Dülmener Zeitung veröffentlicht ab sofort (01.09.2014) keine Leserbriefe mehr von uns!
Deswegen nur hier unsere Leserbriefe.
Leserbriefe zum DZ Artikel „Remex will Wasser monatlich prüfen“ vom 29.08.2014,
darin: Deponie statt Feuchtbiotop?
Zu unserem Hauptargument gegen die geplante Deponie haben weder Remex noch die Verwaltung in Coesfeld jemals Stellung genommen!
Remex wollte doch unbedingt „für den Kreis Coesfeld ein sehr wertvolles Feuchtbiotop“ und bat um „möglichst zügige Bearbeitung unseres Antrages (um) die rasche Realisierung unseres Umweltschutzbeitrages für den Kreis Coesfeld einzuleiten.“ (1994)
Die Verwaltung Coesfeld zur Biotopplanung: „Es besteht ein dringendes öffentliches Interesse daran, diesen Zustand möglichst schnell zu erreichen.“ (1997)
So erfolgte die Seeverfüllung ohne Widerstand. Dann schlug die Verwaltung Coesfeld Remex auf Anfrage(2007) vor, die DK I Deponie mit gefährlichen Stoffen an der Stelle des geplanten Biotops zu errichten (so wie sie es dort schon 1994 in der Grube erfolglos planten).
Plötzlich gibt es kein „dringendes öffentliches Interesse“ mehr? Das Umweltamt 70 (Coesfeld) verzichtet mir nichts dir nichts auf das „sehr wertvolle Feuchtbiotop“ für den Kreis? Innerhalb von 10 Jahren eine 3. jetzt radikale Landschaftsveränderung? Erst See, dann Feuchtbiotop, und jetzt ein Deponie?
Bei einer radikalen Lageänderung muss selbstverständlich auch neu geplant werden können.
Weil das aber nicht der Fall ist (schon 1994 wollte Coesfeld ja in Rödder eine DK I Deponie), war das Feuchtbiotop von Anfang an eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit, um ohne Widerstand eine Verfüllung des Sees zu erreichen (weil eine DK I Deponie in einer Grube nicht mehr zulässig ist).
Müssen wir eine solche in enger Zusammenarbeit mit der Firma Remex seit 1994 in offensichtlich täuschender Absicht geführte Planung der Verwaltungsabteilung 70 in Coesfeld wirklich hinnehmen?
Stefan Wübbelt
IG Naturschutz Rödder
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darin: Bauschuttaufbereitungsanlage
Das Staatliche Umweltamt Münster hat 1996 die Bauschuttaufbereitungsanlage parallel zur Genehmigung der Sohleanhebung (Verfüllung) der Tongrube I durch das Umweltamt Coesfeld genehmigt. Sie erfolgte für 20 Jahre (also bis 2016), längstens aber bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfüllung der Tongrube abgeschlossen ist.
2009, nach Abschluss der Verfüllung beantragt Remex eine Verlängerung der Betriebserlaubnis.
Dazu COE Abteilung 70 Umwelt: „Die Genehmigung der Boden- und Bauschuttaufbereitungsanlage läuft längstens bis zur abschließenden Verfüllung der Tongrube. Danach ist ein Weiterbetrieb nach derzeitiger Regelung nicht mehr möglich.“
Dann genehmigt COE eine weitere Verfüllung (auf Kosten des geplanten Biotops) um 1,20 m, die aber längst abgeschlossen ist, wie uns der Kreis im November 2010 schriftlich bestätigt hat. Remex wollte diese Anhebung unbedingt haben, als Voraussetzung für die Deponieplanung. Dieser Antrag liegt seit Ende 2009 vor. Also muss sie auch abgeschlossen sein. Auf erneute Anfrage von uns antwortet der Kreis, Remex habe erklärt, bis Ende 2012 den „Brecherbetrieb“ einzustellen. Trotzdem läuft die Anlage nachgewiesen noch im Juni 2014.
Da seit Genehmigung der 1,20 Meter Restverfüllung 5 Jahre vergangen sind, kann es keinen Zweifel geben, dass die Anlage nicht mehr im Zusammenhang mit der Verfüllung der Tongrube betrieben wird, obwohl das die zwingende Voraussetzung dafür ist. Der Betrieb einer nicht genehmigten Anlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz wäre eine Straftat.
Rainer Leiermann
IG Naturschutz Rödder
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darin: Grundwassermessstelle R6
Remex behauptet, die Messwerte der R 6 stehen auf keinen Fall im Zusammenhang mit der Verfüllung der Tongrube, weil diese südöstlich der Grube liege. Richtig. Remex hat aber vorsichtshalber die Entfernung verschwiegen! Die Messstelle liegt unmittelbar an der Südostecke der ehemaligen Grube, vielleicht 10 höchstens 15 Meter vom ehemaligen Grubenrand entfernt. Aber nicht 10 bis 15 m gegen das Fließgefälle, sondern fast auf gleicher Höhe! Ist die Vermutung verwunderlich, dass die in rund 10 m Tiefe gemessenen Wasserwerte bei diesen wenigen Metern Abstand leicht mit „Grubenwasserwerten“ vermischt sein könnten? Oberflächenwasser kommt nicht infrage, weil hier die in der Grube abgebaute Tonschicht unversehrt Bestand hat.
Die in der Karte von LANUV/NRW Land NRW Bonn (Stand 2014) eingetragene Messstelle R 6 (HygrisC – Grundwasserdatenbank) ist um über 100 m weiter südöstlich mitten in unserer Wiese falsch eingetragen. Zufall? Messwerte an dieser Stelle könnte man zu Recht anzweifeln. Vielleicht sollte Frau Ulrike Kalthof von Remex sich mal vor Ort schlau machen.
Dann könnte sie sich auch davon überzeugen, dass die IG Rödder kein „bergauffließendes“ Grundwasser für Grundwasserwerte verantwortlich macht, die in diesem Ackerlandbereich unmittelbar neben der verfüllten Grube nicht von der Landwirtschaft stammen können. Aber woher dann?
Ursula Mevenkamp
IG Naturschutz Rödder
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darin: Deponiestandorteignung
DK I Deponien sollen nur noch oberirdisch angelegt werden, weil so im Schadensfall ein Zugriff erleichtert wird. Das hat nur auf gewachsenem Boden Sinn, vor allem auf Tonböden, weil hier die jahrtausende alte Abdichtung zum Grundwasser hin gewährleistet wird.
In Rödder wurde aber die 25 m dicke Tonschicht wie ein Schweizer Käse durchlöchert! Und genau auf so einem Loch soll jetzt eine DK I Deponie errichtet werden? Als Ersatz für die zerstörte Tonschicht sollen eine 1 m dicke geologische Barriere und eine 1,5 mm dünne Folie auf wechselndem Untergrund (Deponieberg geht über die verfüllte Tongrube hinaus) eingebaut werden, was unterschiedliches Setzungsverhalten zur Folge hat. Remex behauptet (29.08.) nun, das sei alles berücksichtigt und aus geologischer Sicht gebe es keine Beanstandungen mehr.
Aber es kann niemand „aus ingenieurtechnischer Sicht“ voraussagen, welche Situation nach „mehr als 100 Jahren“ am Fuße einer solchen Deponie besteht und wie die Foliendichte sich dann darstellen wird (LANUV-25 NRW, S. 32 von 2010).
Wer eine sichere 25 Meter mächtige Tonschicht als mögliche Deponieunterlage erst abbaut und dann mit nach geltendem wissenschaftlichem Kenntnisstand von heute mit weniger Sicherheit repariert, nimmt eine viel wahrscheinlichere Grundwasserverseuchung in der Zukunft billigend in kauf, als es auf gewachsenem Boden der Fall wäre.
Den Standort einer DK I Deponie auf einer verfüllten Grube zu planen mit einer Folie als Ersatzkrücke für die jahrtausende alte 25 m dicke Tonschicht, widerspricht daher nicht nur jeder sorgfältigen Planung und Logik, sondern ist nach unserer Auffassung auch grob fahrlässig.
Hubertus Wolfgang Trippens
IG Naturschutz Rödder
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darin: Deponiestandorteignung Rödder
Die Deponieplanung sieht wenigstens einen Betrieb der offenen Deponie für 20 Jahre vor.
Ein Erdwall am Außenrand soll sicherstellen, dass kein Regen- und Sickerwasser in das umliegende Land gelangt. Die Regengüsse von Buldern (1998 und 2004) sind unvergessen, wohl aber nicht mehr eine Ausnahme, wie der sintflutartige Regen vor wenigen Wochen in Münster belegt.
Solche Regengüsse auf die nach oben wachsende offene Deponie spülen die Schadstoffe aus der Deponie auf das nach Nordosten und Osten hin abfallende Gelände, „verseuchen“ die Äcker und landen im Kleuterbach (nur 1,5 km entfernt), damit in der Stever, einem wichtigen Gewässer für die Trinkwasserherstellung von Gelsenwasser.
Kein Graben zwischen Erdwall und dem aufwachsenden Deponieberg kann solche Wassermassen aufnehmen. Dazu kommt, dass das Deponiegelände selbst nach Nordosten hin abfällt. Und sollte der Erdwall noch so hoch sein, so kann das Wasser doch ungehindert über die Zufahrt hinausströmen, es sei denn, Remex baut wasserdichte Schließtore dort ein, wie sie auf den Nordseeinseln in Gebrauch sind.
Regengüsse wie in Münster und Buldern allerdings überwinden die „geneigt stehende Schüssel“ des Deponiegeländes auch mit Schließtoren mühelos.
Dirk Artmann
IG Naturschutz Rödder
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darin: Der Landrat sei nicht frei in seiner Entscheidung …!??
Deponiegenehmigung:
Die Entscheidung des Landrates muss nach Recht und Gesetz – sowie nach der Beurteilung aller zum Gesamtkomplex gehörenden Belange – in einem Abwägungsprozess erfolgen. Natürlich ist seine Entscheidung nicht beliebig frei, sondern von den vorhandenen Gründen abhängig, die für oder dagegen sprechen. Aber diese Entscheidungsfreiheit hat er. Da können Remex (29.08.) und auch Dr. Scheipers (in DZ am 23.05.2014) ruhig das Gegenteil behaupten. Letzterer hat (am 29.08.) aber schon vorsichtig den Rückzug angetreten: „Die Wahrheit liegt in der Mitte.“
Bei einer Müllbeseitigungsanlage, wie z.B. einer Müllverbrennungsanlage, muss nach Erfüllung aller Voraussetzungen die Anlage genehmigt werden.
Eine Deponie wie in Rödder geplant, ist aber keine Müllbeseitigungsanlage sondern eine Müllablagerung für die „Ewigkeit.“
In diesem Fall hängt die Genehmigung nicht allein von der Erfüllung aller Voraussetzungen ab, sondern eben auch von Gründen, die ein Risiko für die Zukunft bedeuten (Gefahren für die Umwelt, z.B. Grundwasserschäden!).
Hier liegt der Ermessensspielraum für den Landrat.
Rainer Leiermann
IG Naturschutz Rödder