Die „Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder“ ist jetzt gemeinnützig
Die „Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder“ hat vom Finanzamt Coesfeld, die vorläufige Bescheinigung, über die Gemeinnützigkeit erhalten.
Das wurde uns laut Schreiben vom 23. Aug. 2010 vom Finanzamt Coesfeld bescheinigt.
Somit können wir für eingehende Spenden und Mitgliedsbeiträge, Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Auszug:
Die Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder
dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten
gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Die Köperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden,
Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1EStDV) auszustellen.
Die Köperschaft ist berechtigt, auch für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.