Hausaufgaben für die Verwaltung
Ohne Urteil ist gestern der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Münster zur Tongrubenverfüllung in Rödder zu Ende gegangen – allerdings mit Hausaufgaben für den Kreis Coesfeld.
Hintergrund ist eine Klage des BUND gegen den Kreis. Die richtet sich gegen die 2009 an Remex erteilte Genehmigung, eine Tongrube in Rödder um 1,20 Meter mehr aufzufüllen, als es eine erste Genehmigung von 1996 vorsah. Aus Sicht des BUND hätte der Naturschutzverband einerseits am zweiten Genehmigungsverfahren beteiligt, andererseits hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden müssen. Auf der verfüllten Tongrube plant die Firma Remex, die beim Verwaltungsgericht beigeladen war, eine Deponie der Klasse I. Zahlreiche Mitglieder der IG Naturschutz Rödder waren zum Verwaltungsgericht gekommen.
Aus Sicht des Kreises sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung nicht notwendig gewesen. Eine so genannte UVP-Vorprüfung sei zu diesem Ergebnis gekommen. Die 1996 festgelegten Renaturierungsmaßnahmen seien auch nach der Anhebung der Sohle möglich, nur eben auf einem anderen Niveau. Zudem betonte der Kreis, dass die mit der Genehmigung auch das nördliche Gewässer, das eigentlich verfüllt werden solle, erhalten bleibe. Einzelrichter Dr. Jan Neumann äußerte jedoch angesichts der Aktenlage Zweifel, ob die Vorprüfung den gesetzlichen Anforderungen entspreche.
Nach mehrstündiger Verhandlung setzte Neumann das Verfahren, auf Antrag des Remex-Anwaltes, aus. Zuvor hatte der Kreis zugesichert, dass in zwei Monaten die nachgearbeitete UVP-Vorprüfung vorliegen werde. Dann, so der Richter, hätten die Beteiligten die Möglichkeit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen, bevor eine weitere Verhandlung ansteht.
Für Verwirrung sorgte die Tatsache, dass die Anwältin des BUND vor Gericht feststellte, der ihr vorliegende, handschriftliche Vermerk zur UVP-Vorprüfung, den der Kreis dem BUND zur Verfügung gestellt hatte, sei ein anderer als in den Kreis- und Gerichtsakten. „Ich kann mir das nicht erklären, auch wenn es sich blöd anhört“, musste Hermann Grömping vom Kreis zugeben. Eine Erklärung könnte ein Fehler bei der Zusammenstellung der Unterlagen sein. Zudem räumte die Kreisverwaltung ein, dass man zunächst irrtümlich von einer Verfüllung von 70 Zentimetern, nicht von 1,20 Metern ausgegangen sei.
VON KRISTINA KERSTAN
Quelle: DZonline