Kein Bedarf
Betr.: „Festgestellt ist noch nichts“, DZ vom 27.11.
In seiner Antwort auf die Anfrage des Kreistagsabgeordneten Dr. Kraneburg nach den „Merkwürdigkeiten“ des Genehmigungsverfahrens „Deponie Rödder“ behauptet Fachbereichsleiter Herr Scheipers, die Kreisverwaltung habe den Bedarf einer Deponie der Klasse 1 noch nicht festgestellt. Diese Aussage entspricht nicht den Fakten. Im Scoping-Termin Anfang März 2009 hat der damals zuständige Dezernent Herr Dr. Foppe uns Naturschützern die Notwendigkeit einer solchen Deponie mit dem festgestellten Bedarf erklärt, ja sogar behauptet, die Bezirksregierung habe dies bestätigt. Diese Aussage ist auch schriftlich nachzulesen in der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde vom 12. Mai 2009 (Höherverfüllung des Geländes zur Vorbereitung der Deponie) in der Begründung der Genehmigung: „Nun wurde der Bedarf einer Deponie der Klasse 1 festgestellt.“
Herr Scheipers hat wohl inzwischen die Bedarfsfeststellung durch die Verwaltung als rechtswidrig erkannt, denn der Kreistag hat einen solchen Bedarf im Abfallwirtschaftsplan des Kreises im Jahre 2009 (!) nicht gesehen. Herr Scheipers muss nun zurückrudern und behaupten, dass der Kreis keine solche Erklärung abgegeben habe.
Wenn es aber stimmt, dass der Kreis den Bedarf noch nicht festgestellt hat, dann ist die Genehmigung vom 12. Mai 2009 zur Höherverfüllung nicht rechtens zustande gekommen. Wenn Herr Dr. Foppe in den Vorverhandlungen mit der Firma Remex genau diesen Standpunkt vertreten und die Naturschutzinteressen betont hätte, hätte Remex bestimmt keinen solchen Antrag gestellt. Da der Kreistag aber den Bedarf einer solchen Deponie bisher nicht festgestellt hat, sind dem Antragsverfahren von Remex auf Genehmigung der Deponie Rödder die rechtliche und politische Grundlage entzogen.
Bisher hat nur die Kreistagsfraktion der Grünen die Widersprüchlichkeiten im Genehmigungsverfahren öffentlich im Kreistag angesprochen; wir vermissen eine eindeutige Stellungsnahme der Fraktionen von CDU, SPD und FDP.
Herr Dr. Foppe und Remex haben uns und den Menschen in Rödder und Buldern im letzten Jahr am Vorabend von Heiligabend mit ihrem Antrag ein „verwünschtes Weihnachtsgeschenk“ beschert. Wie wäre es, Herr Scheipers, wenn Sie uns in diesem Jahr am Vorabend von Weihnachten ein „erwünschtes Weihnachtsgeschenk“ machen, die Ablehnung dieses Antrages.
NABU Buldern
Johannes Brunner
Tellenstraße 10
48249 Dülmen-Buldern
Quelle: Leserbriefe in der Dülmener Zeitung vom 30.11.10