Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder

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Rödder wird ein Fall für die Justiz

Kategorie: Aktuelles | erstellt am: Donnerstag 11 Nov. 2010

Der BUND-Landesverband beklagt Änderungsgenehmigung zur Vorbereitung des Deponiebaus. Demonstration

Dieser 25 Meter hohe Kran vor dem Hotel van Lendt sollte verdeutlichen, wie hoch die Deponie tatsächlich würde. Foto: kap

Kreis Coesfeld. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband NRW, hat Klage eingereicht gegen die Änderungsgenehmigung bezüglich der Deponie-Anlage in Dülmen-Rödder. Dazu schreiben Claudia Baitinger vom BUND gemeinsam mit Dr. Jürgen Baumanns vom NABU in Dülmen Folgendes in einer Presseerklärung: „Hätte der Kreis Coesfeld im letzten Frühjahr seine Änderungsgenehmigung, mit der ein planfestgestelltes Feuchtbiotop und eine gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahme für das Abgraben von Ton zukünftig als Deponieuntergrund dienen soll, öffentlich gemacht, hätte er wohl mit dem geharnischten Widerstand der Naturschutzverbände rechnen müssen, die sich ob seiner langjährigen Zusagen und Versprechungen und der rechtskräftigen Genehmigung von 1996 zu recht über den Tisch gezogen gefühlt hätten. Nunmehr wird dieser Widerstand in Form einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster aktenkundig: Am Freitag hat der federführende BUND Landesverband NRW Klage gegen den Kreis Coesfeld eingereicht letztlich mit dem Ziel, die planfestgestellte Tümpellandschaft für geschützte Tiere und Pflanzen zu verwirklichen und sie nicht unter einem 30 Meter hohen und 8 Hektar großen Abfallberg begraben zu lassen.

Als 1994 das Verfüllen der Tongrube I mit Boden- und Bauschutt auf Antrag der Firma REMEX erfolgen sollte, wurde ein nichtöffentliches wasserrechtliches (!) Verfahren lediglich zur „Sohleanhebung“ nur dadurch rechtlich abgesichert, dass den Naturschutzverbänden ihre Zustimmung abgerungen wurde mit dem Versprechen, aufwändige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in dem Genehmigungsbescheid von 1996 zu verankern. Keiner hat je damit gerechnet, dass diese Maßnahmen 15 Jahre danach der Errichtung eines Deponieuntergrundes weichen sollen und die gesetzlich vorgeschriebenen Naturschutzmaßnahmen in Form von Ersatzgeld abgegolten werden sollen. „Es ist für uns unbegreiflich, wie eine solche gravierende Änderungsgenehmigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung quasi als Nacht- und Nebelaktion vom Kreis erteilt wurde“, so die Vertreter-Innen von NABU und BUND, Dr. Jürgen Baumanns und Claudia Baitinger. „Wir halten es rechtlich für höchst fragwürdig, diese beiden gesetzlichen Vorgaben ins nachgeschaltete Planfeststellungsverfahren zur Errichtung der Deponie zu verlagern, wir wollen unsere Beteiligungsrechte und damit unsere mögliche Verfahrensbeteiligung im letztjährigen wasserrechtlichen, Genehmigungsverfahren gerichtlich geklärt wissen.“ Immerhin ist diese Änderungs-Genehmigung durch die jetzt eingereichte Klage nicht rechtskräftig geworden, sie kann deshalb nicht den Deponiebau ermöglichen. Dadurch, dass die letztjährige Genehmigung vom Kreis nicht veröffentlicht wurde, bietet das Gesetz die Möglichkeit einer Klage binnen einer Jahresfrist anstelle einer Monatsfrist, so dass sie jetzt punktgenau mit dem Genehmigungsverfahren zum Deponiebau zusammenfällt, was den Naturschutzverbänden nicht ganz ungelegen kommt, da sie die Vorgänge als Teil eines lang vorbereiteten Planes zu Errichtung der Mega-Deponie ansehen und befürchten, dass solcher Art Salamitaktik auch bei weiteren Tongruben angewandt wird“, so die Pressemitteilung –SL-

Quelle: Streiflichtervom 10.11.10