Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder

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Schreiben vom Landrat zum Ökon-Gutachten

Kategorie: Aktuelles | erstellt am: Freitag 13 Mai 2011

Liebe Mitstreiter,
anbei mein Schreiben an den Landrat, meine Pressemitteilung und das Antwortschreiben vom Landrat zum Thema Ökon-Gutachten. Das Schreiben habe ich heute erhalten und gebe es Euch zusammen mit meinen Schreiben zur Kenntnis.

Wie der Landrat schreibt ist ja alles in Ordnung und alles gar nicht so schlimm!! Er hat mit Ökon gesprochen und siehe da, alles ist in bester Ordnung!
Ich stelle aber fest:
– Ökon war also tätig für Remex.
– Dem Landrat und seinen Mitarbeitern war das Vorengagement mit Remex leider nicht bekannt.
– Ökon macht deutlich mit Remex auf ihrer Internetseite Werbung, gerade mit Deponie II in Rödder.
– Frau Nolte (Ökon) hat bei Auftragsannahme die Zusammenarbeit mit Remex nicht erwähnt!
– Frau Nolte hat allerdings dem Landrat mit Amt und Siegel belegt unabhängig zu arbeiten!
– Das Gutachten liefert keine mit Blick auf Remex interessensgeleitete Betrachtung!???????? Ich sage, viele Inhalte stützen die Inhalte des Gutachtens welches zum Antrag von Remex gehört oder greifen gerade diese Punkte auf. !!??

Aber es gibt aus meiner Sicht auch etwas Positives im Schreiben. Der Landrat hat wohl endlich verstanden, dass er abwägen muß, abwägen zwischen öffentlicher und privater Belange sowie den Belangen des Antragstellers. Er ist also nicht wie viele meinen verpflichtet zu genehmigen wenn Recht und Gesetz eingehalten sind. Und wenn er die Deponie ablehnt, dann kann er auch nicht wie oft behauptet vom Antragsteller verklagt werden weil der Antragsteller ein Recht auf Genehmigung hat. In unserer 2. Stellungnahme haben wir dieses Abwägen sehr deutlich herausgestellt. (Es ist nämlich kein immissionsschutzrechtliches Verfahren!!)

Weiteres dazu und noch mehr auf unserer JHV am 25.05.2011 um 19.00 Uhr im Pfarrheim.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Leiermann

Hier das Schreiben vom Landrat:

Planfeststellungsverfahren DK l-Deponie in Dülmen-Rödder

lhr Schreiben vom 15.04.2011

Sehr geehrter Herr Leiermann,
sehr geehrte Damen und Herren,
in lhrem Schreiben äußern Sie sich besorgt darüber, dass das von mir in Auftrag gegebene Gutachten der Fa. ökon nicht für die notwendige Unabhängigkeit und Neutralität bürgt. lch bedauere, dass dieser Eindruck entstanden ist, zumal ich mit dem Gutachten doch gerade das Vertrauen in die Unabhängigkeit einer den Besorgnissen der Anlieger besonders verpflichteten Planfeststellungsbehörde stärken wollte.

Bei der Auswahl des Büros war mir und meinen Mitarbeitern nicht bekannt, dass die Fa. ökon vor über 9 Jahren bereits einmal – wenn auch mit einem Auftrag von vergleichsweise untergeordneter Bedeutung (es ging seinerzeit um die Erstellung von Unterlagen zur UVP-Vorprüfung für ein wasserrechtliches Verfahren zur Tongrube ll) – für die Fa. REMEX tätig geworden ist. Das Büro ökon wurde für die Landschaftsbildanalyse vorgeschlagen, weil das einzige hier bekannte Gutachten zum Landschaftsbild- Eingriff von öKon (Frau Dr. Nolte) erstellt wurde. Auch in einem Telefonat mit Frau Nolte, die als Mitgründerin des Büros die älteren Verfahren kennt, wurde kein Vor-Engagement erwähnt.

Das unabhängige Fachbüro für Landschaftsplanung und Umweltverträglichkeit ökon GmbH aus Münster zeichnet in unserer Region für einen großen Teil umfangreicherer Landschaftsuntersuchungen unterschiedlichster Auftraggeber verantwortlich. Die verantwortliche Mitinhaberin des Büros, Frau Dr. Nolte, hat mir jetzt noch einmal versichert, in keinem regelmäßigen oder unregelmäßigen Auftragsverhältnis zur Fa. REMEX oder ihrem Mutterkonzern zu stehen. lm Gegenteil hat es bis zum heutigen Tag, was in Anbetracht ihrer,,marktführenden Stellung“ eher ungewöhnlich ist, ausschließlich den von lhnen eruähnten UVP-Vorprüfungsauftrag aus dem Jahr 2001 gegeben. Frau Dr. Nolte ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und hat sich mir gegenüber mit amtlichem Siegel zur gewissenhaften Auftragserledigung – Erstellung eines unabhängigen Gutachtens – verpflichtet.

lnhaltlich liefert das Gutachten ebenfalls keine Anhaltspunkte für eine das Neutralitätsgebot verletzende oder gar mit Blick auf den Antragsteller interessensgeleitete Betrachtung. Gegenüber den eingereichten Planunterlagen empfiehlt das Gutachten erhebliche und für eine landschaftsbildverträgliche Lösung als unerlässlich erachtete Nachbesserungen. Ungeachtet dessen ist das Gutachten nicht mehr als eine fachliche Einschätzung. Für den weiteren Verfahrensprozess gilt das Gebot der gerechten Abwägung sämtlicher öffentlicher und privater Belange, wie sie sich u.a. aus den Schreiben lhrer lnteressengemeinschaft, den Stellungnahmen der beteiligten Träger und Naturschutzvereinigungen oder den Antragsunterlagen des Vorhabenträgers nach einer sorgfältigen Erörterung und Auswertung ergeben. Eine wie auch immer geartete (Vor-) Entscheidung über das ,,Ob“ oder,,Wie“ des Deponievorhabens ist mit dem Gutachten nicht verbunden.